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Custodes Luminis • Thema anzeigen - Gildensatzung

Custodes Luminis

Forum der WoW-Gilde Custodes Luminis, Realm Gilneas
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 Betreff des Beitrags: Gildensatzung
BeitragVerfasst: 22.05.2005 17:54  
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Grundsätze

Es gibt keine Pflichtveranstaltungen!
Die Forumsanmeldung ist jedoch obligatorisch. Desweiteren ist das Forum regelmäßig zu besuchen.
Vernünftige Umgangsformen gegenüber den anderen Gildenmitgliedern werden vorausgesetzt, d.h. keine Beschimpfungen, Beleidigungen usw.
Im Forum werden regelmäßig Abstimmungen zu allen erdenklichen Themen stattfinden. Jedes Mitglied ab Licht darf an diesen teilnehmen bzw. diese starten. Um den Abstimmungsvorgang nicht zu sehr in die Länge zu ziehen, werden die Abstimmungen zeitlich auf 72 Stunden begrenzt. Alle bis dahin nicht abgegebenen Stimmen gelten als enthaltene Stimmen. Die genaue Anzahl der Stimmen kann der Benutzergruppe "Stimmberechtigte Gildenmitglieder" entnommen werden, und eine Abstimmung kann nur dann vorzeitig beendet werden, wenn die bisher nicht vergebenen Stimmen nicht mehr zu einer einfachen Mehrheit von Nein-Stimmen führen können.


1. Gildenstruktur

Es gibt sieben Ränge mit jeweils bestimmten Aussagen. Grundsätzlich darf jedes Mitglied im Forum Vorschläge unterbreiten, die dann gegebenenfalls zur Abstimmung freigegeben werden.

Der Rang Twink wird an Mitglieder vergeben, die nur Nebencharaktere von Gildenmitgliedern sind. (Siehe Absatz 6.)

Den Rang Verblasstes Licht tragen verbliebene Charaktere von ehemaligen Vollmitgliedern (mindestens Licht), die mit einem oder mehreren ihrer Charaktere, insbesondere dem Hauptcharakter, einer andere Gilde beigetreten sind, so dieser es wünscht. Verblasste Lichter dürfen nicht an Abstimmungen teilnehmen, genießen keinen Vorrang bei der Auswahl von Raidmitgliedern und können nicht durch Abstimmung zum Licht aufsteigen. Ist keiner der Charaktere des Mitglieds mehr in einer anderen Gilde, kann eine Rückkehr über eine Abstimmung zur erneuten Aufnahme durchgeführt werden, typischerweise als Flämmchen.

Erloschene sind Mitglieder, von denen wir lange nichts gehört haben und von denen nicht sicher gesagt werden kann, ob diese in Zukunft weiter am Gildenleben teilnehmen möchten oder nicht. Es kann sich dabei auch um inaktive Mitglieder handeln, die sich vorübergehend anderweitig orientieren.

Flämmchen sind Mitglieder auf Probe. Die Probezeit endet nach vier Wochen mit einer Abstimmung über die Beförderung des Flämmchens zum Licht, also regulären Mitglied. Fällt diese Abstimmung negativ aus, wird das Flämmchen von der Gilde ausgeschlossen.

Lichter sind feste Mitglieder. Sie dürfen an allen Forenabstimmungen teilnehmen und bestimmen damit die zukünftige Gestaltung der Gilde aktiv mit. Jedes Licht darf im Forum Abstimmungen erstellen.

Helle Lichter unterscheiden sich von Lichtern nur insofern, dass sie Aufnahmen, Ausschlüsse und Beförderungen aussprechen können. Diese Aktionen werden im Vorfeld mit allen anderen Mitgliedern über Forenabstimmungen bestimmt. Die Hellen Lichter sind also nur die ausführenden Organe, die jedoch auch eine schlichtende Funktion innerhalb der Gilde einnehmen können.

Die Lichtgestalt ist pro forma der Anführer der Gilde. Momentan ist dies Hannes. Grundsätzlich hat die Lichtgestalt die gleichen Möglichkeiten wie die Hellen Lichter.

Grundsätzlich gilt, dass alle Gildenmitglieder ab Licht gleichberechtigt sind. Die Hellen Lichter können auf Abstimmung neu bestimmt werden. Es sollten jedoch niemals mehr als fünf Helle Lichter geben, um die Verwaltungsvorgänge nicht unnötig zu komplizieren.


2. Aufnahme, Probezeit und Ausschluss

Die Aufnahme von neuen Mitgliedern erfolgt auf Vorschlag und nachfolgender Abstimmung im Forum. Der Beruf oder die Klasse sollten dabei eine untergeordnete Rolle spielen.
Die Probezeit läuft vier Wochen und endet mit einer Abstimmung über die Beförderung des Mitglieds (siehe Abschnitt 1, Flämmchen).
Ein Ausschluss von festen Mitgliedern kann nur aufgrund von grober Missachtung der Gildensatzung und nachfolgender Abstimmung durchgeführt werden. Der freiwillige Austritt aus der Gilde ist jederzeit möglich.
Tritt ein Gildenmitglied mit einem seiner Charaktere einer anderen Gilde bei, kann seine Mitgliedschaft bei uns nicht mehr als vollständig angesehen werden. Es besteht stattdessen die Möglichkeit, seine verbliebenen Charaktere auf den Rang Verblasstes Licht degradieren zu lassen. Zu diesem Zweck muss das scheidende Mitglied allerdings binnen einer Woche im Forum erklären, dass und warum es seine Twinks bei uns belassen möchte. Geschieht das nicht, werden die Twinks automatisch ausgeschlossen. Diese Regelung gilt mit Inkrafttreten auch für Mitglieder, die bereits jetzt Charaktere bei uns und in anderen Gilden haben.


3. Beförderung von Mitgliedern

Jedes Licht hat auf Vorschlag und nachfolgende Abstimmung die Möglichkeit, ein Helles Licht zu werden. Es sollte beachtet werden, dass damit eine gewisse Verantwortung einher geht.


4. Gegenstände, Geld und Dienstleistungen

Gildenmitglieder haben auf gefundene Gegenstände ein Vorkaufsrecht zu besonders günstigen Konditionen. Zur Bekanntgabe kann das Forum oder der Ingame-Chat benutzt werden. Eine Grundlage für die Preise kann leider höchstens das Auktionshaus sein. Es wird natürlich gerne gesehen, wenn gefundene Gegenstände bei Bedarf verschenkt werden, wie dies seit Gründung der Gilde üblich ist.
Die Weitergabe von Items aus Sammelberufen erfolgt ebenfalls kostenlos oder über einen besonders günstigen Betrag. Dieser Betrag kann angehoben werden, wenn der damit hergestellte Gegenstand einzig zum Verkauf außerhalb der Gilde hergestellt wird.
Dienstleistungen wie die Herstellung oder Verzauberung von Gegenständen werden von den Gildenmitgliedern entweder durch die benötigten Materialien oder einen entsprechenden Gegenwert erworben. Die Herstellung/Verzauberung selbst sollte kostenlos bleiben.


5. Veranstaltungen und Ereignisse

Für Veranstaltungen und Ereignisse darf jedes Gildenmitglied im Forum einen entsprechenden Thread öffnen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme ist nicht möglich. Dennoch wäre es schön, wenn an solchen Veranstaltungen oder Ereignissen möglichst viele Gildenmitglieder teilnehmen könnten.


6. Twinks

Jedes Mitglied ist berechtigt, eine vorerst unbeschränkte Anzahl an Twinks in die Gilde aufnehmen zu lassen, um auch beim Twinken am "Gildenleben" teilnehmen zu können. Wird ein Flämmchen nicht in die Gilde übernommen, dann werden die Twinks dieses Flämmchens auch aus der Gilde ausgeschlossen.
Dem Twink wird ein eigener Rang zugewiesen (siehe Abschnitt 1, Ränge).
Jedes Mitglied, welches einen Twink aufnehmen lässt, muss dies einem der Offiziere/Forumsmoderatoren mitteilen, damit die Mitgliederliste dementsprechend geändert werden kann.



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